Muss ich für meinen Garten (Laube) Rundfunkbeitrag zahlen?

Antwort: 

Nein!

Gemäß unserer Satzung ist das dauerhafte Bewohnen von Gärten und Lauben nicht gestattet. Aber genau dieses dauerhafte Wohnen wäre Voraussetzung für eine Beitragserhebung.

Quelle: ÖR Pressestelle

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