Bei unseren Rundgängen mussten wir feststellen, dass bei einigen Pächtern die Pflege des angrenzenden Wegs sehr zu Wünschen übrig lässt. Wir erinnern hier mal an die Kleingartenordnung:
2.3.9. Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten angrenzenden Wege sauber zu halten und zu pflegen.
Wir haben bereits vergangenes Jahr darauf hingeweisen, dass unser Kleingartenverein den Regeln des Bundeskleingartengesetzes und der Kleingartenordnung des Stadtverbands unterliegt.
Daher ist eine aktive kleingärtnerische Nutzung Grundlage für das Pachtverhältnis. Der BGH spricht von mindestens einem Drittel der Fläche.