Ruhezeiten

Liebe Gartenfreunde,

die Ruhezeiten sind:

  • Mittagsruhe von 13-15 Uhr
  • Nachtruhe von 22-6 Uhr (Ruhezeit 19-7 Uhr: keine motorbetriebenen Garten- o.a. -geräte)
  • Sonntags und feitertags ganztägig

Hier ist der Betrieb von Maschinen und anderer Lärm (z.B. Musik über Zimmerlautstärke) oder lärmverursachende Arbeiten jeglicher Art untersagt.

Das sind gesetzliche Vorschriften*, von denen auch der Vorstand keine Ausnahmen erteilen kann!

Da es wiederholt trotz Ansprachen immer wieder zu Vertößen kommt:

Wir werden Ermahnungen aussprechen und im Wiederholungsfall auch Abmahnungen!
Das kann im Extremfall sogar bis zur fristlosen Kündigung führen!

 

* Polizeiverordnung der Stadt Leipzig; Kleingartenordnung 2.3.1 ff.

Sorgfalter